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Verlassenschaften

Persönlich. Unabhängig. Objektiv.

Dr. Gerhard Mayer, Notar in Bregenz/Vorarlberg, Verlassenschaft

Das Nachlassverfahren
Nach jedem Todesfall wird vom Bezirksgericht das Nachlassverfahren (auch Verlassenschaftsverfahren genannt) eingeleitet. Dieses Verfahren wird von uns als Gerichtskommissär für das Gericht durchgeführt.
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Ziel ist, dass im Erbfall alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten neutral und objektiv im Sinne aller Verfahrensbeteiligten abgewickelt werden und das Vermögen ordnungsgemäß an die rechtmäßigen Erben übertragen wird.
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Wie läuft das Nachlassverfahren ab?
Als Gerichtskommissär führen wir das Nachlassverfahren durch. Dabei sind von uns grundsätzlich folgende Schritte zu erledigen, wobei im Einzelfall weitere Tätigkeiten dazukommen.​
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▶︎ Todesfallaufnahme
▶︎ Erhebung letztwilliger Verfügungen im Österreichischen Testamentsregister
▶︎ Zustellung der Verfügungen an die Beteiligten
▶︎ Erhebung des Nachlassvermögens
▶︎ Abhandlungstermin (Verlassenschaftsabhandlung)
▶︎ Feststellung der Erbberechtigung
▶︎ Klärung, ob das Erbe angetreten oder ausgeschlagen wird
▶︎ Protokollierung aller Anträge
▶︎ Erstellen der Vermögenserklärung oder Errichtung eines Nachlassinventars
▶︎ Errichtung von Erb- und Pflichtteilsübereinkommen
▶︎ Abschluss des Verfahrens mit dem gerichtlichen Einantwortungsbeschluss
▶︎ Übergang des Eigentums an die Erben mit rechtskräftigem Gerichtsbeschluss​
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Was ist die Todesfallaufnahme?
Zu Beginn jedes Verlassenschaftsverfahrens steht die Todesfallaufnahme. Zu dieser Erstbesprechung, die der grundsätzlichen Informationsaufnahme dient, laden wir Personen, die über die familiären und vermögensrechtlichen Angelegenheiten der/des Verstorbenen Bescheid wissen könnten.
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Formulare
▶︎ Vorbereitung Todesfallaufnahme
▶︎ Spezialvollmacht​
▶︎ Informationen zu Schusswaffen
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Wir führen für Sie die Verlassenschaft durch.

Ihr Notariat für Verlassenschaften.

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Gemeinsam. Für Sie.

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