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Bauträgervertragsrecht

Persönlich. Unabhängig. Objektiv.

​​​Das Bauträgervertragsgesetz schützt den Käufer einer erst noch zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Wohnung oder eines Wohnhauses gegen eine Insolvenz des Bauträgers.
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Das Bauträgervertragsgesetz sieht dafür mehrere Möglichkeiten vor.
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Zahlungen an den Bauträger erfolgen beispielsweise streng nach einem gesetzlichen Ratenplanmodell. Erst wenn durch einen Sachverständigen der gesetzlich definierte Baufortschritt bestätigt wird, wird die dafür vereinbarte Rate zur Zahlung fällig.
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Der Notar als Treuhänder überwacht die Zahlungen und leitet diese nur bei Vorliegen der entsprechenden Bestätigung des Sachverständigen an den Bauträger weiter.
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Wir errichten Bauträgerverträge und übernehmen die treuhändige Abwicklung.

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Ihr Notariat für Bauträgerprojekte.
 

Dr. Gerhard Mayer, öffentlicher Notar, Bregenz/Vorarlberg

Gemeinsam. Für Sie.

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